Allgemeine Voraussetzungen für Ihre Reha-Maßnahme
Welche Kostenträger sind möglich?
Eine Aufnahme in der Gelderland-Klinik ist nach Kostenzusage für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme möglich. Diese wird in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt. In Einzelfällen ist aber auch die Krankenversicherung Ihr Ansprechpartner.
Eine Aufnahme als Privatpatient (Beihilfe + private Krankenversicherung) oder Selbstzahler ist ebenfalls möglich.
Gibt es eine Altersbeschränkung für Patienten?
Es können ausschließlich erwachsene Patienten behandelt werden. Wir nehmen Patienten im erwerbsfähigen Alter und Senioren ab Jahrgang 1950 und jünger auf. Für minderjährige Patienten gibt es spezielle Kliniken (Bitte fragen Sie bei Ihrem Kostenträger nach).
Muss ich vor meiner Reha zum Vorgespräch kommen?
In der Regel ist kein Vorgespräch nötig. Sollten sich nach Sichtung der medizinischen Unterlagen Fragen ergeben, so werden wir mit Ihnen telefonisch in Kontakt treten.
Werden meine Reisekosten erstattet?
Reisekosten können in der Verwaltung abgerechnet werden. Rehabilitanden mit einer Kostenzusage der Krankenkasse bekommen die Reisekosten von ihrer Krankenkasse erstattet.
Ist mein Klinikaufenthalt zuzahlungspflichtig?
Die Deutsche Rentenversicherung wird nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme die Zuzahlung mit Ihnen abrechnen. Lediglich die Krankenkasse fordert die 10 € Zuzahlung pro Kalendertag bereits am Ende der Reha ein. Ob Sie von der Zuzahlung befreit sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Kostenzusage.