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Ihr Weg zur Reha

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Rehabilitation in unserer Klinik interessieren. Bevor wir Sie aufnehmen können, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen, Über die einzelnen Schritte informieren wir Sie hier.

Antrag auf Rehabilitation

Sie sprechen mit Ihrem Haus- oder Facharzt über eine Therapie in einer psychosomatischen Fachklinik und kommen überein, dass eine solche Behandlung für Sie sinnvoll, notwendig und erfolgversprechend ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schwere Beeinträchtigungen Ihrer Leistungsfähigkeit vorhanden sind oder einzutreten drohen, wenn wiederkehrend oder länger Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn eine ambulante Therapie nicht möglich oder ausgeschöpft ist oder eine Behandlung in einer Klinik erforderlich ist. Ihr Hausarzt erstellt einen ärztlichen Befundbericht zu Ihrem Antrag und verweist auf unsere Klinik als geeignete Behandlungseinrichtung. Sind Sie privat krankenversichert und beihilfeberechtigt, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus. Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem Antrag auf medizinische Rehabilitation einen Vorschlag für die Wahl Ihrer Klinik beifügen. Es empfiehlt sich, Ihren Vorschlag vor allem medizinisch zu begründen (z. B. im Hinblick auf die therapeutischen Leistungen oder die Qualität des Angebotes). Aber auch persönliche Gründe für die Wahl Ihrer Klinik sind wichtig, wie die richtige Entfernung zum Wohnort oder die Mitnahmemöglichkeit Ihres Kindes.

Kontakt zum Kostenträger

Sie wenden sich mit diesen Unterlagen direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder zur Prüfung an Ihre Krankenkasse. Besteht keine Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers, übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung unter bestimmten Bedingungen eine Rehabilitationsmaßnahme. Sind Sie privat krankenversichert und beihilfeberechtigt und hat Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung festgestellt, sind Krankenkasse und Beihilfestelle zuständig und Sie reichen Ihre Unterlagen mit einem Antrag auf Kostenübernahme dort ein.

Wenn Sie einer anderen Klinik zugewiesen worden sind und damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und die Durchführung der Behandlung in unserer Klinik beantragen.
Ergänzung meines Antrages auf medizinische Rehabilitation: Wunschrecht

Erhalt der Kostenzusage

Der Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse teilen Ihnen die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme bzw. die Kostenübernahme für eine Krankenhausbehandlung mit und informieren Sie, in welcher Klinik die Behandlung durchgeführt werden soll. Zeitgleich erhält die Klinik eine Mitteilung über die Kostenübernahme. Bei privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten erhalten nur diese eine Mitteilung über die Kostenübernahme zur Vorlage bei der Klinik.

Wenn Sie einer anderen Klinik zugewiesen worden sind und damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und die Durchführung der Behandlung in unserer Klinik beantragen.

Einladung in unsere Klinik

Hat uns der Rentenversicherungsträger oder die gesetzliche Krankenkasse über die Bewilligung informiert, werden wir Ihnen in einem Erstkontaktschreiben Fragebögen zur Vervollständigung der medizinischen Unterlagen zusenden. Mit dem zweiten Schreiben erhalten Sie bereits den Aufnahmetermin und weitere Informationen für Ihre Maßnahme.
Mit dem Rückantwortschreiben bestätigen Sie uns den Aufnahmetermin. Bei Arbeitsfähigkeit können Sie gerne einen anderen Termin vereinbaren.

Unterstützung, z. B. bei der Reha-Beantragung oder der Durchsetzung Ihres Wunsch- und Wahlrechts, finden Sie beim Arbeitskreis Gesundheit e. V.
Hier geht es zur Website bzw. zur Facebook-Seite des Arbeitskreises Gesundheit.
 

 

Info & Kontakt

Kontakt

Eva-Maria Magoley
Leiterin Patientenaufnahme
02831 137-8344 (Mo. - Fr. von 09:00 -12:00 Uhr)
Verwaltung@gelderlandklinik.de

Zentrale der Gelderland-Klinik
Tel.: 02831 137-8999

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