Antrag auf Rehabilitation
Sie sprechen mit Ihrem Haus- oder Facharzt über eine Therapie in einer psychosomatischen Fachklinik und kommen überein, dass eine solche Behandlung für Sie sinnvoll, notwendig und erfolgversprechend ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schwere Beeinträchtigungen Ihrer Leistungsfähigkeit vorhanden sind oder einzutreten drohen, wenn wiederkehrend oder länger Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn eine ambulante Therapie nicht möglich oder ausgeschöpft ist oder eine Behandlung in einer Klinik erforderlich ist. Ihr Hausarzt erstellt einen ärztlichen Befundbericht zu Ihrem Antrag und verweist auf unsere Klinik als geeignete Behandlungseinrichtung. Sind Sie privat krankenversichert und beihilfeberechtigt, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus. Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem Antrag auf medizinische Rehabilitation einen Vorschlag für die Wahl Ihrer Klinik beifügen. Es empfiehlt sich, Ihren Vorschlag vor allem medizinisch zu begründen (z. B. im Hinblick auf die therapeutischen Leistungen oder die Qualität des Angebotes). Aber auch persönliche Gründe für die Wahl Ihrer Klinik sind wichtig, wie die richtige Entfernung zum Wohnort oder die Mitnahmemöglichkeit Ihres Kindes.