Arbeit & Beruf
Rehabilitation (= Wiederherstellung) und das Thema Arbeit sind untrennbar miteinander verbunden. Eine wichtige Voraussetzung für eine medizinische Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung ist eine „erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit“. Damit gemeint ist die Gefährdung der körperlichen und psychischen Fähigkeit, einer beruflichen Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nachgehen zu können. Daraus leitet sich auch das Ziel der Rehabilitation ab: Die Reduzierung dieser Gefahr durch Verbesserung des gesundheitlichen Befindens und - soweit möglich - die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Dabei ist Arbeit oftmals sehr viel mehr als nur Broterwerb. Die Rückkehr ins Arbeitsleben bedeutet oft auch eine Rückkehr in das soziale Leben. Sie stärkt das Selbstbewusstsein mit dem Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun, zu leisten und bietet Möglichkeiten, sich wieder im Leben stehend zu erleben.
Aus diesem Grund beschäftigen wir uns während Ihrer Reha intensiv mit Ihrer beruflichen Situation. Zunächst erheben wir Ihren schulischen und beruflichen Werdegang und die individuelle Arbeitsplatzsituation mit ihren Anforderungen und Belastungen bzw. setzen uns gemeinsam mit Ihrer Arbeitslosigkeit auseinander. In einem zweiten Schritt erfassen wir Ihre körperlichen und psychischen Beschwerden, wie sich diese im Arbeitsleben auswirken und wie sie Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Während ihres Aufenthaltes beschäftigen wir uns gemeinsam mit der Frage, ob und, wenn ja wie, eine Rückkehr in Ihren Beruf oder Arbeitsleben möglich ist. Dabei arbeitet der Sozialdienst eng mit allen anderen, therapeutischen Berufsgruppen in der Klinik zusammen. Ergänzende Informationen finden Sie unter dem Stichwort Medizinisch-Beruflich-Orientierte Reha - MBOR.