Gelderland-Klinik Geldern
Clemensstraße 10
47608 Geldern
Vielleicht stehen Sie jetzt an diesem Punkt in Ihrem Leben, dass z. B. Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, Ihre Arbeitsfähigkeit bedroht ist oder eine ambulante Psychotherapie ausgeschöpft ist.
Sie möchten eine Reha-Maßnahme beantragen? Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt können Sie einen Antrag stellen und sich damit an Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse wenden.
Wir arbeiten mit allen Kostenträgern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie aller Krankenkassen zusammen. Auch als Selbstzahler schließen wir mit Ihnen Behandlungsverträge.

Sie haben das Recht, sich eine Klinik für Ihre stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Ihr Kostenträger wird Ihnen zwar Vorschläge unterbreiten. Sie müssen den Vorschlägen jedoch nicht folgen. Wenn Sie Ihre Reha-Maßnahme bei uns durchführen möchten, sollten Sie Ihren Wunsch bereits bei der Antragstellung mitteilen. Ihr Kostenträger ist verpflichtet, dem Wunsch zu folgen, wenn die Kriterien übereinstimmen (Fachrichtung etc.).
Eine Mustervorlage finden Sie hier. Legen Sie diese ausgefüllt Ihrem Antrag auf Reha direkt bei.
Bereits beim Einreichen des Reha-Antrages können Sie das von uns bereitgestellte Formular zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes nutzen. Auch nach dem Erhalt der Bewilligung für eine Reha ist es noch möglich, dass Sie vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.
Das können Sie selbstverständlich! Sollte Ihre Wunsch-Klinik abgelehnt werden sein, kann es sich vielfach lohnen, in den Widerspruch zu gehen. Berücksichtigen Sie dabei eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Ihr Fach- oder Hausarzt kann Ihnen dabei hilfreich zur Seite stehen. Zur Unterstützung haben wir ein Formular für Sie vorbereitet, das Sie nutzen können.
Gerne können Sie uns in diesem Zusammenhang telefonisch erreichen und in der Verwaltung nachfragen.


Was genau bedeutet es eigentlich, Rehabilitationsfähig zu sein für eine psychosomatische Reha-Maßnahme?

Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und psychische Verfassung als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen in der Lage sein, an den Therapien teilzunehmen. Es dürfen keine Kontraindikationen vorliegen, die Ihre Reha-Fähigkeit einschränken. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen Ihre Reha-Fähigkeit bescheinigt, geht er/sie davon aus, dass Sie der Reha-Maßnahme, bezogen auf Ihre Erkrankung, körperlich und mental gewachsen sind.
Bitte teilen Sie uns unmittelbar vor Ihrem Reha-Antritt mit, wenn sich bei Ihnen nach Abschicken Ihrer Unterlagen neue gesundheitliche Aspekte ergeben haben bzgl. Diagnose, Medikation oder Ihrer Reha-Fähigkeit.

Haben Sie sich schon damit beschäftigt, was Sie während des Aufenthaltes in der psychosomatischen Fachklinik Gelderland-Klinik erreichen wollen? Und: haben Sie sich schon überlegt, was Sie realistisch auch erreichen können?
Der Begriff Reha-Ziele wird Ihnen vor, während und am Ende der Reha immer wieder begegnen. Ihre Rehabilitation kann nur erfolgreich sein, wenn Sie aktiv mitwirken und wissen, was Sie hier erreichen wollen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon zu Hause damit auseinandersetzen und Ihre eigenen Erwartungen und Ziele formulieren. Dafür senden wir Ihnen vorab den Fragebogen Meine Reha-Ziele in der psychosomatischen Rehabilitation zu.
Weil es oft gar nicht so einfach ist, passende persönliche, konkrete und realistische Ziele zu formulieren, haben Sie in den ersten beiden Tagen bei uns Möglichkeit, Ihre individuellen Ziele mit Ihrem Arzt, Ärztin und Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin in den Aufnahmegesprächen anhand des Fragebogens gemeinsam zu besprechen und zu konkretisieren.
Realistische Ziele gehen über „ich will mich nach der Rehabilitation einfach besser fühlen“ hinaus. Es kann darum gehen, eine Schlafstörung zu bessern, Gedankenkreise stoppen zu lernen, oder sich wieder ohne Stress in Gesellschaft aufhalten zu können, um ein paar konkrete Beispiele zu nennen. Wir unterstützen Sie dabei, trotz Ihrer momentanen Einschränkungen ihre Lebensqualität und Lebensfreude wieder zu finden. Was das für Sie individuell bedeutet: lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!

Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich bei Ihnen neue gesundheitliche Aspekte ergeben haben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt gewesen sind. Dies betrifft Änderungen Ihrer Diagnosen oder Krankenhausaufenthalte.


Für Ihre Reisekostenerstattung beachten Sie bitte die Informationen Ihres Kostenträgers. Die Auszahlung kann zu den Kassenzeiten in der Verwaltung erfolgen.
Mit der Deutschen Bahn ist Geldern im Stundentakt von den Bahnhöfen Düsseldorf, Köln, Krefeld und Kleve aus erreichbar. Im Internet finden Sie eine Fahrplanauskunft unter www.bahn.de. Bezüglich der Reisekostenerstattung beachten Sie bitte die Informationen des für Sie zuständigen Kostenträgers. Am Bahnhof in Geldern wartet ein Taxi auf Sie. Die Fahrtkosten vom Bahnhof zu unserer Klinik werden von uns übernommen und direkt mit dem Taxiunternehmen abgerechnet.
Auf dem Gesundheitscampus St.-Clemens stehen Ihnen gegen Gebühr Parkplätze zur Verfügung. Für Rehabilitanden der Gelderland-Klinik gelten reduzierte Parkgebühren in Höhe von 1 €/Tag.
Die Parkgebühren können Sie schon vorab bezahlen oder vor Ort bei uns. In Ihrem Terminanschreiben bekommen Sie ausführliche Informationen hierzu.
Clemensstraße 10
47608 Geldern